Tatort im kriminalistischen Sinn
Als Tatort wird im kriminalistischen Sinn der Ort bezeichnet, an dem sich die kriminalistisch und strafrechtlich bedeutsame Handlung ereignet hat oder eine Straftat begangen wurde. Unterschieden wird dabei in Tatort im engeren Sinne, welcher der Ort ist, an dem sich die Tat unmittelbar ereignet hat und wo Spuren zu erwarten sind, und Tatort im weiteren Sinne, zu dem z.B. Zu- und Abgangsmöglichkeiten zum Geschehensort gehören.
Der Tatort ist von Bedeutung für die Anwendbarkeit des deutschen materiellen Strafrechts und für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts (§ 7 Strafprozessordnung). Tatort ist jeder Ort, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der Tatbestands entsprechende Erfolg eingetreten ist oder eintreten sollte.
In Österreich ergibt sich die rechtliche Bedeutung des Tatorts aus § 51 StPO. In der Schweiz trifft das StGB in den Artikeln 3-7 Regelungen hinsichtlich des Tatorts, die denen in Deutschland sehr ähnlich sind.
In der Tagesarbeit einer Detektei hat man bedingt Kontakt mit Tatortarbeit, speziell dann, wenn es sich beispielsweise um Mitarbeiterdelikte wie z.B. Lagerdiebstahl handelt, die nicht der Polizei zur Kenntnis gebracht werden soll. Die Diebstahlsaufklärung nimmt in der Bedeutung der Detektivarbeit immer mehr zu, weil die Vielzahl der Delikte alleine von der Polizei nicht mehr bewältigt werden kann.
Außerdem ist es manch einer Firma nicht daran gelegen, Fälle von betriebsinternen Delikten oder Straftaten den Behörden zu Kenntnis zu bringen. Manchmal ist den Opfern eine diskrete Aufklärung lieber. Handelt es sich um ein Verbrechen entschließen sich allerdings die meisten Firmen, die Polizei einzuschalten. Dennoch kann es auch hier zu einer Vorarbeit durch einen Wirtschaftsdetektiv gekommen sein. Dabei wird der Polizei der Täter oft auf dem berühmten Silbertablett serviert.
Am Rande bemerkt – den Tatort kennen wir auch aus dem TV. Hier geht es zur Webseite der sehr erfolgreichen Fernsehserie mit dem gleichen Namen.
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