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Fotomontage als Synonym für vermisste Personen

Vermisste Personen suchen

Eine vermisste Person ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Person, die wegen außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände wie zum Beispiel

  • Naturkatastrophen,
  • Krieg,
  • Vertreibung,
  • oder eines Verbrechens

nicht mehr auffindbar ist.

Mit Vermisstenfällen solcher Art befassen sich Detekteien in der Regel nicht.

Als vermisste Personen bezeichnet aber auch jene, die plötzlich nicht mehr zuhause sind und unauffindbar sind. Privatdetektive suchen solchen Menschen. Auftraggeber sind dann häufig Verwandte aus der Familie.

Der Großteil der Menschen taucht in der ersten Woche nach ihrem Verschwinden wieder auf.

  • Doch was ist mit den immer noch vermissten Personen, die nicht wieder aufgetaucht sind?
  • Was können Sie tun, wenn Sie sich in solch einer schrecklichen Lage befinden?
  • Müssen Sie 24 Stunden warten, bis Sie eine Person bei der Polizei als vermisst melden können?
  • Wann gilt eine Person überhaupt als vermisst?
  • Was machen Sie, wenn die Polizei nicht helfen kann oder nicht helfen darf?
  • Gibt es Alternativen zu der polizeilichen Suche?
  • Was kann ich selber tun?

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    Wer ist bei vermissten Personen zuständig?

    In Deutschland ist das Bundeskriminalamt, kurz BKA, für die Bearbeitung der Fälle von vermissten Personen zuständig. Das BKA befasst sich mit:

    • Der Fahndung/Suche nach vermissten Personen.
    • Der Identifizierung von unbekannten Leichen und
    • unbekannten und hilflosen Personen.

    Diese drei auf den ersten Blick völlig unterschiedlichen Aufgabengebiete hängen konkret zusammen, so dass die Bearbeitung durch eine zentrale Stelle höchst sinnvoll ist.

    1. Zum einen kann eine verschwundene Person leider auch als Leiche wiedergefunden werden.
    2. Zum anderen werden verschwundene Personen oftmals in einer völlig fremden Stadt in einer hilflosen Lage wieder gefunden.

    Diese benötigen dringend Hilfe von Dritten, um wieder zurück nach Hause zu gelangen.

    Ab wann gilt eine Person als vermisst?

    Es gibt drei Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Mensch als offiziell vermisst gilt. Er gilt als vermisst, wenn…

    • der Mensch den üblichen Lebensraum verlassen hat,
    • der derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist und
    • eine Notlage für Leib oder Leben vermutet wird.

    Wenn diese drei Kriterien erfüllt sind, kann und darf das BKA tätig werden und nach der vermissten Person suchen.

    Tätig sind dann zunächst die örtlichen Dienststellen, die Sie im Polizeipräsidium finden. Die jeweiligen Landeskriminalämter haben auch jeweils eine Vermisstenstelle.

    Ist jemand vermisst, bemüht man im Rahmen der Fahndung oft das Internet. Dort werden Suchaufrufe veröffentlicht und verbreitet, wie zum Beispiel hier vom Polizeipräsidium Berlin.

    Die Ermittler erhoffen sich so eine umfassende Verbreitung des Suchaufrufs. Sind die vorstehenden Suchkriterien erfüllt, wenden Sie sich bitte an eine nahegelegene Polizeidienststelle, wenn Sie zum Beispiel einen vermissten Angehörigen melden möchten.

    Eine Vermisstenstelle gibt es häufig von vielen Dienststellen nach Katastrophen, um Hinweise zu sammeln.

    Vermisste Erwachsene Personen

    • Wenn geistig und körperlich gesunde erwachsene Personen nicht mehr von Angehörigen, Freunden oder Bekannten auffindbar sind, dann ist dies im rechtlichen Sinne keine Angelegenheit für das BKA.

    Denn für Aufenthaltsermittlungen von Erwachsenen ist die Polizei nicht zuständig, solange, wie im Abschnitt zuvor genannt, keine anzunehmende Notlage für Leib oder Leben vermutet werden kann. Volljährige Personen können den eigenen Aufenthaltsort frei wählen.

    • Ist die Person nicht vermisst im Sinne der Definition, sondern nur wegen alter Datenbestände unauffindbar, reden wir von einer Personensuche. Diese Personensuche führt ein Detektiv fachgerecht und diskret durch. Ziel der Adressermittlung ist die Feststellung des aktuellen Aufenthaltsortes.

    Regelungen bei Minderjährigen; Personen bis 18 Jahre

    1. Nicht volljährige Personen dürfen den eigenen Aufenthaltsort nicht eigenständig bestimmen.
    2. Bei vermissten Jugendlichen und Kindern vermutet man stets eine Gefährdung, wenn sie verschwunden sind.

    Sobald die minderjährige Person nicht mehr in ihrem gewohnten Lebenskreis aufzufinden ist, ist die deutsche Polizei zu verständigen.

    Fahndung der Polizei nach Vermissten

    Wenn eine theoretische Gefahrenlage einer geistig und körperlich gesunden, erwachsenen Person bestehen könnte, ist die Polizei ebenfalls aktiv.

    Das Ziel ist zunächst die Ermittlung des aktuellen Aufenthaltsortes. Ist dieser festgestellt, fragen die Beamten denjenigen, ob er mit der Weitergabe ihrer Daten an Familienangehörige einverstanden ist.

    Wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht, ist der Auftrag der Polizei an dieser Stelle erfolgreich beendet.

    Dabei ist es egal ob die gesuchte Person mit der Weitergabe ihrer Daten an Familienangehörige einverstanden ist oder nicht und wie die Umstände des Verschwindens waren. Die Ermittler beenden dann die Fahndung.

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    24 Stunden Regel gibt es bei vermissten Personen nicht

    Es ist übrigens ein Irrglaube, dass die Polizei erst nach 24 Stunden jemanden als offiziell „vermisst“ einstuft. Sobald die drei oben aufgeführten Kriterien auf die zu dem Zeitpunkt gesuchte Person zutreffen, gilt sie als vermisst.

    Je nach Sachlage schätzen die Behörden zunächst ein, ob und wie hoch die Gefahr ist. Daraus resultierend leiten sie Maßnahmen ein, unabhängig vom Zeitpunkt des Verschwindens.

    Wer sucht nach einem Vermissten?

    • Was ist aber, wenn die Behörden nicht helfen können oder dürfen?
    • Wenn keine direkte Gefahr für Leib und Leben besteht und Sie die Person trotzdem unbedingt finden möchten oder gar müssen?

    Dann hilft eine Detektei Ihnen in vielen Fällen weiter. Detektive setzen bewährte Mechanismen bei der Personensuche in Bewegung, um denjenigen, der gesucht wird, aufzuspüren.

    Vermisste Personen finden

    Privatpersonen fragen oftmals bei der Polizei, ob diese bei der Suche nach Angehörigen, Freunden oder Bekannten hilft. Die Polizei darf jedoch nur dann helfen, wenn die obigen Kriterien der „Vermissten“ zutreffen.

    Bei vielen Anfragen fehlt zumeist das geforderte Kriterium „Notlage für Leib und Leben“.

    Wenn dieses nicht besteht, ist die Einschaltung eines nicht staatlichen Suchdienstes erforderlich. Zu derartigen Dienstleistern zählen Detekteien.

    Wir helfen Ihnen, bestimmte Leute zu finden. Egal ob es ein

    • alter Schulfreund,
    • die Jugendliebe,
    • ein Familienangehöriger
    • oder ein naher Verwandter ist.

    Wenn der Kontakt seit vielen Jahren unterbrochen ist, gestaltet sich eine auf eigene Faust durchgeführte Suche oftmals als nicht zielführend. Wenn Sie selber nicht mehr weiterkommen, benötigen Sie professionelle Unterstützung.

    Unsere Detektei hat ein Netz von spezialisierten Ermittlern im gesamten Bundesgebiet und großen Teilen der Welt. Diese Experten haben mit ihrem Know-How zuweilen wesentlich größere Chancen, jemanden auch nach Jahren oder Jahrzehnten wiederzufinden.

    Dauer einer Suchaktion nach jemandem

    Bitte beachten Sie, dass eine solche Suche nach einer Person eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Leider ist die erforderliche Zeitdauer der Ermittlung so wenig abzusehen wie die Aussicht auf Erfolg.

    Verschieden Kriterien beeinflussen die Dauer und damit den Suchumfang. Je älter die Daten der gesuchten Person sind, desto schwieriger kann sich die Suche gestalten.

    Wenn beispielsweise eine Frau nach vielen Jahren aufzuspüren ist, erschwert in vielen Fällen eine Änderung des Namens durch Heirat den Prozess.

    Oder die zuletzt bekannte Anschrift der gesuchten Person ist schon Jahrzehnte alt; dann nimmt eine Suche mutmaßlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als in Fällen, in denen die zuletzt bekannte Anschrift nur wenige Monate alt ist.

    Übrigens ist die Suche machbar, wenn nur Daten aus der ehemaligen DDR bekannt sind und die heutige Adresse gesucht wird.

    Wir bearbeiten keine Fälle, in denen jemand in einem Kriegsgebiet im Ausland nicht auffindbar ist. Dafür sind öffentliche Dienststellen oder weltweit das Rote Kreuz zuständig.

    Angebot zur Vermisstensuche anfordern

    Wenn Sie eine vermisste Person finden wollen, ob in Deutschland oder im Ausland, dann lassen Sie sich kostenfrei von einem unserer Detektive beraten.

    Der erfahrene Detektiv informiert Sie über die möglichen Kosten und über die Chancen Ihrer Anfrage.

    Klar ist, dass eine Suche nach dem Aufenthaltsort von jemandem, der vermisst ist, in der Regel nicht über das Einwohnermeldeamt funktioniert. Detektive gehen daher andere Wege bei ihren Ermittlungen. Voraussetzung: Sie haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wo sich derjenige aufhält.

    Wir bleiben bei den Ermittlungen diskret. Rufen Sie jetzt für weitere Informationen an:

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    Oder Sie schreiben uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen. Dafür nutzen Sie ganz bequem unser Kontaktformular unter Angabe von Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Rufnummer.

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