Trugspuren – eine Definition
Die Definition: Trugspuren sind Spuren, die keinen Zusammenhang mit der eigentlichen Tat haben. Diese Spuren sind entweder vor oder nach der eigentlichen Tat hinzugefügt worden. Sie führen die Polizisten absichtlich (beispielsweise durch fingierte Spuren) oder auch unabsichtlich in die Irre. Die Spuren können zum Beispiel durch Naturereignissen oder Tiere zum Tatort hinzukommen.
Werden diese Spuren nicht als falsch erkannt, können sie bei der Tatortarbeit oder der Spurenauswertung zu einem Trugschluss führen. Von diesem reden wir in der Logik, wenn jemand einen auf einem Denkfehler beruhenden falschen Schluss zieht.
Jeder Kriminalist und Ermittler ist gut beraten, die vorgefunden Tatortspuren exakt auszuwerten. Das gilt für Polizisten und in gleicher Weise auch für Detektive, sofern sie einmal mit einer Spurensicherung zu tun haben. Allerdings kommt das im Arbeitsalltag einer Detektei nicht ganz so häufig vor.
Tatsächlich gibt es eine Vielzahl von Spuren, die später auch zu Trugspuren werden können. Als Beispiele seien genannt:
- Reifenspuren
- Schuhspuren
- Kurzschlussspuren
- Kampfspuren
- Explosionsspuren
- Eindruckspuren
- Fingerspuren
- Abdruckspuren
- und viele weitere Spurenformen
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